Länderinformationen Italien
EINREISE
Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass notwendig. Auch vorläufige Dokumente werden anerkannt. Kinder müssen ein eigenes Reisedokument vorweisen können, da Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig sind. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird geraten, alleinreisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben.
Bitte informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) über weitere Informationen und kurzfristige Änderungen.
Für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder mehreren Staatsangehörigkeiten sind die jeweiligen Besonderheiten zu beachten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Konsulat / Ihrer Botschaft bzw. dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de).
ORTSTAXE
Es besteht die Möglichkeit, dass in Italien eine Ortstaxe bzw. Aufenthaltssteuer erhoben wird. In der Regel beträgt diese ca. 0,50 - 7,50 € pro Person/Nacht (je nach Hotelkategorie).
Venedig erhebt ein Eintrittsgeld für Tagestouristen, welches an festgelegten Terminen berechnet wird. Dieses beträgt ab 2025 ca. 10,- € p.P. und ist von den Gästen zu zahlen.
Stand: 06/2024
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