Länderinformationen Großbritannien
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EINREISE
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen bis zur Ausreise gültigen Reisepass. Kinder müssen ein eigenes Reisedokument vorweisen können, da Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig sind. Alleinreisende Minderjährige benötigen grundsätzlich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht (z.B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen), sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.
Mit einem Ausweisdokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird von der Einreise dringend abgeraten.
Ab dem 02.04.2025 benötigen Europäer für die Einreise nach Großbritannien eine ETA für ihre Reise. Diese kann ab sofort beantragt werden. Gerne geben wir Ihnen hiermit einige Hilfestellungen, wie Sie diese beantragen können. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter https://www.weltenbummler.com/eta/.
Am einfachsten ist die Beantragung einer ETA mit der „UK ETA App“, die aus dem Google Play oder Apple App Store heruntergeladen werden kann. Personen ohne Smartphone können ihre ETA unter https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta beantragen.
Um eine ETA zu beantragen, müssen Einreisewillige:
⦁ Eine Gebühr in Höhe von ca. 10 £ per Kredit- oder Debitkarte sowie Apple Pay und Google Pay entrichten
⦁ Kontakt- und Reisepassdaten angeben
⦁ Ein geeignetes Foto vorlegen, das den Regeln für digitale Fotos auf GOV.UK entspricht
⦁ Eine Liste von Fragen beantworten
⦁ Reisende müssen mit demselben Reisepass reisen, den sie bei der Beantragung Ihrer ETA verwendet haben.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena & Dependencies und Turks & Caicos Islands gelten gesonderte Einreisebestimmungen.
Bitte informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) über weitere Informationen und kurzfristige Änderungen.
Für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder mehreren Staatsangehörigkeiten sind die jeweiligen Besonderheiten zu beachten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Konsulat / Ihrer Botschaft bzw. dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de).
Stand: 03/2025
Weltenbummler übernimmt keine Haftung für die Angaben und behält sich Änderungen vor.